Rechtsstreit wegen Züchtigung “Zwölf Stämme” ziehen aus Deutschland weg

Source: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/sekte-zwoelf-staemme-verlassen-deutschland-a-1051506.html

Mitglieder der Sekte “Zwölf Stämme” verlassen Deutschland nach 20 Jahren. Nach Prügelvorwürfen hatten Jugendamt und Polizei Dutzende Kinder aus der Glaubensgemeinschaft herausgeholt.

Klosterzimmern in Bayern: Hier wollen die "Zwölf Stämme" nicht bleiben

Klosterzimmern in Bayern: Hier wollen die “Zwölf Stämme” nicht bleiben

Die “Zwölf Stämme” wollen nicht länger in Deutschland leben und lösen ihre Kommunen in Bayern und Sachsen-Anhalt auf. “So brechen wir nach 20 Jahren Präsenz in diesem Land unsere Zelte ab, um in der Tschechischen Republik und anderen europäischen Nachbarländern eine neue Heimat zu finden”, schreibt die fundamentalistische Glaubensgemeinschaft am Freitag in einer Pressemitteilung.

Die “Zwölf Stämme” fühlen sich vom deutschen Staat ungerecht behandelt, nachdem Jugendamt und Polizei im September 2013 rund 40 minderjährige Kinder aus der Glaubensgemeinschaft geholt hatten. 16 von ihnen seien weiterhin bei Pflegefamilien und in Kinderheimen untergebracht, schreibt die Gemeinschaft auf ihrer Internetseite. Seit zwei Jahren läuft ein Sorgerechtsstreit vor dem Amtsgericht Nördlingen.

Schon lange hatte es Vorwürfe gegeben, dass die “Zwölf Stämme” ihre Kinder körperlich züchtigen. Für Aufsehen hatten 2013 heimlich gedrehte Filmaufnahmen eines RTL-Reporters gesorgt, die zeigen, wie Kinder in einen dunklen Raum geführt und mit einer Rute verprügelt werden. Die Gemeinschaft argumentiert, dass Züchtigung “innerhalb der Grenzen elterlicher Autorität” liege und bei ihnen zur Erziehung dazugehöre. Ein Video auf ihrer Website trägt den Titel “Seitdem die Rute verboten wurde, ist die Hölle los”.

Die Gemeinschaft warf den Behörden vor, das Sorgerechtsverfahren hinauszuzögern: “Der Eindruck verdichtet sich, dass sowohl Jugendamt und Familiengericht auch nach zwei Jahren immer noch krampfhaft nach ‘Beweisen’ suchen, um ihre ursprünglichen Anträge und Beschlüsse zu rechtfertigen”, heißt es in der Mitteilung. Die Inobhutnahme der Kinder im September 2013 erfülle den “Tatbestand des Völkermords”, weil dort Kinder der Gruppe “ohne spezifisches Fehlverhalten” “gewaltsam in eine andere Gruppe überführt” worden seien.

Konflikte auch wegen Heimunterricht

Die Gemeinschaft könne nicht länger in Deutschland bleiben, da Elternrechte, das Recht auf ein Zusammenleben als Familie ohne staatliche Einmischung und die Glaubens- und Gewissensfreiheit hier gering geachtet würden.

In Deutschland lebten bisher drei Kommunen der “Zwölf Stämme”: auf dem Gut Klosterzimmern bei Nördlingen und im ländlichen Wörnitz bei Ansbach in Bayern und in Dolchau in Sachsen-Anhalt. Ein Datum für ihre Abreise und den Verkauf ihrer Wohnsitze nannten die “Zwölf Stämme” nicht.

Immer wieder war es auch schon zuvor zu juristischen Konflikten zwischen den “Zwölf Stämmen” und dem Staat gekommen – nicht nur wegen der Schläge, sondern auch, weil die Eltern ihre Kinder nicht in öffentliche Schulen gehen ließen. 2004 wurden sieben Väter wegen Missachtung der Schulpflicht zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die Genehmigung für eine eigene Schule auf Gut Klosterzimmern wurde der Gemeinschaft im Sommer 2013 entzogen.

Die Bewegung der “Zwölf Stämme” entstand in den Siebzigerjahren in den USA. Weltweit hat die Glaubensgemeinschaft, die sich auf das Urchristentum beruft, gut 60 Gemeinden, die meisten in den USA. Kritiker sehen in der Gemeinschaft eine Sekte, die straff hierarchisch und patriarchalisch organisiert ist.

Die “Zwölf Stämme” waren auch früher schon oft Konflikten mit dem Staat aus dem Weg gegangen, indem ihre Mitglieder zu Kommunen ins Ausland umgezogen waren.

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