Rutenschläge im dunklen Keller

Source: Ausburger Allgemeine

06/07/2018

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Bei den Zwölf Stämmen in Klosterzimmern ist es immer wieder zu Gewalt gegen Kinder gekommen, wie in diversen Gerichtsverfahren festgestellt wurde. Foto: Jan Kandzora

Ein Mann soll zwei Buben teils mehrfach nach den Vorstellungen der Zwölf Stämme gezüchtigt haben. Der Verteidiger bezweifelt, dass deren Aussagen glaubwürdig sind.

Verena Mörzl 004.jpg Von

Es ist nun wohl schon das 15. vergleichbare Verfahren dieser Art, womöglich auch eines der letzten. Doch den schauderhaften Charakter haben die Verhandlungen gegen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme nicht verloren. Einige von ihnen, die bis 2016 noch auf dem Gutshof in Klosterzimmern gelebt haben, sind in eine Gemeinschaft nach Tschechien gezogen. Dem Vernehmen nach sollen ihre Züchtigungen dort nicht wie in Deutschland bestraft werden. In den USA berichten lokale Medien aktuell über mutmaßliche Kinderarbeit auf einer Farm nahe der Stadt Cambridge in Washington County, New York, die von den Zwölf Stämmen betrieben wird. Die Sekte selbst bestreitet die Kinderarbeit.

Vor dem Nördlinger Amtsgericht fand gestern das Verfahren statt, das eigentlich schon für Januar 2017 angesetzt war. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 52-Jährigen gefährliche Körperverletzung sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. 2012 und 2013 soll er mit Ruten zwei Buben geschlagen haben, einen mehrmals. In einem Video zeigt der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts, Gerhard Schamann, die Vernehmung der zu dieser Zeit Zehn- und Elfjährigen. Der Jüngere berichtet, dass er auf dem Gutshof in Klosterzimmern bestraft wurde, weil ihm das Essen nicht schmeckte. Zuerst habe die Mutter zugeschlagen, weil er danach noch immer nicht aß, auch die Lehrerin, die bereits zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Als er auch dann nicht essen wollte, holten sie den Angeklagten und gingen mit dem Jungen in den „Schlagkeller“, wie er ihn bezeichnet. Der Bub erinnert sich in dem Video, dass die Frauen ihn fixierten, sodass der Mann ihn schlagen konnte.

Das andere Kind erzählt, dass es mit einer Rute gezüchtigt wurde, wenn es sich in Wörnitz (auch hier lebten Mitglieder) nicht so verhalten habe, wie es der Angeklagte wünschte. Über eine Tränke gebeugt soll er auf einer Wiese auf den Hintern geschlagen worden sein. Wie der Bub sagt, ein ganzes Frühjahr lang jedes Wochenende bis hin zum Sommer. „Wenn ich nicht gefolgt hab’ oder Schafe gestreichelt habe, obwohl ich nicht durfte, oder durch eine Pfütze mit Gummistiefel gestampft bin, dann hat er das ’töricht’ genannt und mich geschlagen, so zehn bis zwanzig Mal.“ Er zählt die Wunden auf bis hin zu Blutungen und sagt zur Richterin, die damals mit ihm sprach: „Es gab keinen einzigen Tag, seitdem ich mich erinnern kann, an dem ich nicht schlecht geträumt habe oder Angst hatte oder nicht geschlagen wurde.“ Er habe sich nach seiner Arbeit, dem Trocknen von Solarpaneelen, nicht ablenken dürfen, wenn es ihm nicht erlaubt wurde.


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Vor Gericht bestreitet der angeklagte 52-Jährige seine Taten. Er behauptet, dass die Fantasie der Buben angeregt wurde. Er sei zum Prozess gekommen, weil er „das Ganze aus der Welt haben wolle“. Er habe den Elfjährigen nur einmal mit zu den Schafen genommen und da habe es keine Züchtigung gegeben. Das sei außerdem an einem anderen Ort gewesen.

Der Angeklagte selbst ist in Rumänien aufgewachsen, auf eine deutsche Schule gegangen. „Meine Eltern haben mich auch gezüchtigt, aber mein Vater ist nie zornig geworden“, erzählt das Zwölf-Stämme-Mitglied und beschreibt, dass auch bei ihm ein Gürtel laut geschnalzt hätte. „Ich habe Respekt, dass er (sein Vater) etwas tut, wenn ich etwas mit einem Stein kaputtgemacht habe. (…) Ich habe den besten Vater gehabt und wünsche mir, dass das meine Kinder auch sagen können.“

Verteidiger Hans-Walter Forkel sieht Widersprüche in den Aussagen der Opfer und behauptet, dass der Angeklagte während der Zeit, in der die Schläge erfolgt sein sollen, nicht in Klosterzimmern gewesen sei. Außerdem lägen keine Qualen vor. Er plädiert auf Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft sieht das deutlich anders und fordert zwei Jahre Haft ohne Bewährung, weil der Angeklagte keine Reue zeigt und kein Geständnis ablegt. Staatsanwältin Irmina Palczynksa sieht den Sachverhalt als bestätigt. Zu seelischen Qualen zählt ihr zufolge durchaus, wenn man in den „Schlagkeller“ gebracht werde und Extraschläge erhält, sobald man gezuckt oder geweint hat.

Richter Gerhard Schamann stützt sich auf die Ausführungen der Staatsanwältin und verurteilt den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten. Die Aussagen der Kinder seien nach seiner Auffassung glaubwürdig. Beim Zehnjährigen handle es sich um gefährliche Körperverletzung, weil drei Personen involviert waren. Im Fall des anderen Kindes liege einfache Körperverletzung und die Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwölf Fällen vor.

 

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