Verprügelte Kinder Harte Gefängnisstrafe für “Zwölf-Stämme”-Lehrerin
Source: Der Spiegel
Die Sekte “Zwölf Stämme” ist bekannt für ihren brutalen Umgang mit Kindern. Jetzt ist erstmals eine Lehrerin der Fundamentalchristen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Sie soll besonders heftig geprügelt haben.
Täuschende Idylle: Eingangsschild in Klosterzimmern bei Deiningen
In Bayern steht seit Montag ein 54-Jähriger vor Gericht. Als Lehrer soll er bei der umstrittenen Glaubensgemeinschaft “Zwölf Stämme” Kinder geschlagen haben. Der Prozess wurde zur Bühne für einen heftigen Schlagabtausch zwischen den beiden Verteidigern einerseits und dem Staatsanwalt und der Richterin andererseits. Ein Urteil vom Amtsgericht Nördlingen wird frühestens in der nächsten Woche erwartet.
Der Mann wird beschuldigt, vor etwa neun Jahren einen damals etwa 14 Jahre alten Schüler mit einer mehr als einen Meter langen Rute ein halbes Dutzend Mal auf den Hintern geschlagen zu haben. Der Angeklagte weist alles zurück: “Die ganze Sache ist absolut aus der Luft gegriffen.” Weitere Angaben macht er nicht, denn den Vorfall habe es nie gegeben, führt sein Rechtsanwalt aus.
Der Schüler von damals ist heute 23 Jahre alt und hat schon mehrfach Interviews zu den Prügelstrafen bei den “Zwölf Stämmen” gegeben – einer Gemeinschaft, in der Kritiker und Aussteiger eine hierarchisch straff organisierte Sekte sehen. Vor Gericht wirft er den Lehrern vor, häufig Kinder geschlagen zu haben. Sie hätten den Kindern “so, wie sie gerade lustig waren, auf den Hintern gehauen”, sagt der Zeuge. “So ist es tagein, tagaus gewesen.” Auch der 54-jährige Angeklagte habe ihn mehrfach geprügelt. Wenn ein Kind im Unterricht unaufmerksam gewesen sei oder mit dem Tischnachbarn geredet habe, dann habe es Schläge gegeben.
Drei Mütter der Sekte bereits verurteilt
Die Verteidiger wollen den 23-Jährigen und seine ebenfalls als Zeugen geladenen Eltern als unglaubwürdig erscheinen lassen. Sie werfen ihnen mehrfach falsche Angaben vor.
Der Richterin halten die Anwälte vor, sie sei möglicherweise nicht objektiv und wolle den Sachverhalt nicht aufklären. Die Vorsitzende reagiert mit Unverständnis. “Ich darf jetzt ermitteln, ich mache das jetzt auch”, entgegnet die Richterin den Anwälten, als sie eine Zeugin in den Sitzungssaal bittet.
Unterstützer der Glaubensgemeinschaft “Zwölf Stämme” demonstrieren am Montag singend vor dem Amtsgericht Nördlingen
Bereits in der Vergangenheit liefen ähnliche Strafverfahren gegen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft. Drei Mütter sind in Nördlingen schon zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, zwei Verfahren sind aber noch nicht rechtskräftig. Weitere Prozesse sollen folgen.
Der 54-Jährige sollte eigentlich nicht allein vor Gericht stehen, aber bei der Zustellung der Anklage gab es bei zwei Mitangeklagten Schwierigkeiten. Die Männer sind vermutlich ins Ausland gezogen. Die “Zwölf Stämme” haben angekündigt, Deutschland den Rücken kehren zu wollen, weil sie sich hier verfolgt fühlen.
Die Ermittlungen begannen, als die Polizei im September 2013 rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften in Klosterzimmern bei Nördlingen und im mittelfränkischen Wörnitz holte. Die Eltern wehrten sich vor den Familiengerichten gegen die Wegnahme ihrer Töchter und Söhne. Manche Eltern hatten damit Erfolg, andere nicht. Ein Teil dieser Sorgerechtsverfahren beschäftigt die Gerichte immer noch.
Nach den Ausführungen von Aussteigern ist es die allgemeine Lehre der Sekte, dass Kinder gezüchtigt werden müssen. Die Mitglieder hatten sich lange geweigert, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken. Zeitweise erlaubte ihnen das bayerische Kultusministerium daher sogar der Betrieb einer eigenen Schule in Klosterzimmern.
Inzwischen wurde diese Genehmigung zwar widerrufen. Doch der Prozess wirft die Frage auf, wie die Behörden jemals der Glaubensgemeinschaft eine Schulerlaubnis ausstellen konnten. Denn laut Zeugen mussten Lehrer dort nicht über ein Fachstudium verfügen, sondern wurden einfach vom “Ältestenrat” bestimmt.