Urteil gegen “Zwölf Stämme” Geldstrafe für Prügel-Lehrer
Source: Der Spiegel
An einer Schule der Christengemeinschaft “Zwölf Stämme” wurden Jugendliche offenbar regelmäßig geschlagen. Nun verurteilte das Gericht einen Lehrer der Sekte. Weitere Verfahren sollen folgen.
Ein Bild aus der Verhandlung in der vergangenen Woche: Nun hat das Gericht den 54-jährigen ehemaligen Lehrer verurteilt
Er soll Schüler mit der Rute gezüchtigt haben, nun hat das Gericht einen ehemaligen Lehrer aus der Sekte “Zwölf Stämme” verurteilt. Das Amtsgericht Nördlingen in Bayern ordnete am Montag an, dass der 54-Jährige eine Geldstrafe von 2000 Euro zu zahlen hat. Die Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung wurde zur Bewährung ausgesetzt, berichtet der Bayerische Rundfunk.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunmonatige Bewährungsstrafe verlangt, die Verteidiger des Mannes hingegen Freispruch. Der Ex-Lehrer hatte die Vorwürfe während der Verhandlung in der vergangenen Woche als aus der Luft gegriffen bezeichnet.
Laut Anklage hatte der 54-Jährige vor etwa neun Jahren einen damals etwa 14 Jahre alten Schüler mit einer langen Rute ein halbes Dutzend Mal auf den Hintern geschlagen. Der Schüler, heute 23 Jahre alt, hat die Prügelattacke in dem Prozess als Zeuge bestätigt.
Die Lehrer hätten den Kindern “so, wie sie gerade lustig waren, auf den Hintern gehauen”, sagte der Zeuge. “So ist es tagein, tagaus gewesen.” Wegen ähnlicher Anklagen sollen sich weitere Mitglieder der umstrittenen Sekte künftig ebenfalls vor Gericht verantworten.
Im September 2013 hatte die Polizei wegen solcher Gewaltvorwürfe rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der Sekte im schwäbischen Klosterzimmern bei Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz geholt. In der Folge kam es bei den Familiengerichten zu zahlreichen Sorgerechtsverfahren, die teils bis heute nicht abgeschlossen sind.
Nach den Ausführungen von Aussteigern ist es die allgemeine Lehre der Sekte, dass Kinder gezüchtigt werden müssen. Die Mitglieder hatten sich lange geweigert, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken. Zeitweise erlaubte ihnen das bayerische Kultusministerium daher sogar den Betrieb einer eigenen Schule in Klosterzimmern.
Inzwischen wurde diese Genehmigung zwar widerrufen. Doch der Prozess wirft die Frage auf, wie die Behörden jemals der Glaubensgemeinschaft eine Schulerlaubnis ausstellen konnten. Denn laut Zeugen mussten Lehrer dort nicht über ein Fachstudium verfügen, sondern wurden einfach vom “Ältestenrat” bestimmt